LESERKREIS DAHEIM – Geschäftsbedingungen – LESEZIRKEL
- Als „Anzeigenauftrag“ gilt ein Vertrag über Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen auf dem Titelumschlag eines Lesezirkel-Heftes sowie die Verteilung von Beilagen in der im Tarif angebotenen Auflage und ist im Zweifel innerhalb eines Jahres zu erfüllen.
- Enthält der Abschluss das Recht auf Einzelabrufe, so ist er innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige zu erfüllen. Diese muss spätestens 1 Jahr nach Vertragsabschluss erscheinen.
- Bei Tarifänderung treten Preissenkungen sofort, Preiserhöhungen 6 Monate nach Ankündigung in Kraft.
- Die Nachlässe (Malstaffel) werden nur bei einem Abschluss laut Ziffer 2 gewährt. Vorbehalte für Auftragserweiterung gelten als Abschluss. In Konkurs und Vergleichsfällen ist ein etwa bewilligter Nachlass hinfällig.
- Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für das Erscheinen der Anzeige auf der schriftlich vereinbarten Seite des Titelumschlages. Erscheinungstermin kann vom Auftragnehmer im Ausnahmefall um 1 bis 2 Wochen vor- oder zurückverlegt werden. Aus organisatorischen und technischen Gründen ist eine Platzierung auf ähnlichen Titeln möglich. In dem Fall wird ein Preisnachlass in Höhe von 25 % gewährt.
- Anzeigen- und Beilagenaufträge können nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt werden; dies wird dem Auftraggeber alsbald mitgeteilt.
- Die Einschaltung kann von vorheriger Bezahlung abhängig gemacht werden. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen und Einzugskosten berechnet.
- Die Versandkosten der Werbedrucke zur Versandstelle und zum Verarbeitungsplatz des Lesezirkels trägt der Auftraggeber. Übernimmt ein Mittler den Versand oder die Herstellung der Drucksachen, so vergütet der Auftraggeber die handelsüblichen Kosten. Bei Empfang, Lagerung und Auslieferung von Werbedrucksachen handeln Mittler und Lesezirkel stets im Namen, im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Rückforderungen bereits ausgelieferter Werbedrucke sind – aus welchen Gründen auch immer – über einen Mittler nicht möglich.
- Reklamationen müssen innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Rechnung schriftlich erfolgen. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen durch den Auftragnehmer endet 3 Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige.
- Bei höherer Gewalt (z. B. Streik, Beschlagnahme) hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Bezahlung, wenn wenigstens 80 % der angebotenen Auflage verbreitet wurde. Geringere Leistungen sind anteilig zu bezahlen.
- Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Für Fehler aus telefonischer Übermittlung wird nicht gehaftet.
- Rücktrittsrecht gilt nur bei ausdrücklich schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Es kann nur bis spätestens 4 Wochen vor dem Einschalttermin ausgeübt werden.
- Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen werden dem Auftraggeber berechnet.
- Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorschreibt, Hamburg. Auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, gilt der Gerichtsstand Hamburg als vereinbart.
Stand: November 2024